Was sind „Langzeithilfen“?
Wir verstehen darunter Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die diesen Hilfebedarf über einen längeren Zeitraum haben. In der Praxis in Bayern sind dies ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahmen nach §§ 67 ff., § 73 und §§ 53 ff. SGB XII.
Im Fokus der Fachtagung stehen die Hilfebedarfe und bedarfsgerechte Angebote sowie die Position der Sozialhilfeträger.
Als aktuelle Herausforderungen werden Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und Pflegestärkungsgesetzes (PSG) auf (Langzeit-) Hilfen aufgezeigt. In Workshops besteht die Möglichkeit, sich mit ausgewählten Themen hinsichtlich Langzeithilfen fachlich auseinanderzusetzen und bereits bestehende Ansätze zu vertiefen. Es werden Hilfen dargestellt, die auf individuelle Bedürfnisse von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten eingehen.
Tagungsprogramm, Programmdokumentation mit Bildern
Grußworte
Grusswort_Bezirketagspraesident_Josef_Mederer_13_11_2017.pdf |
Langzeithilfen_aus_diakonischer_Sicht_Dr._Tobias_Maehner_13_11_2017.pdf |
Hier finden Sie die Präsentationen, die uns von den Referenten überlassen wurden
Herzogsägmühler Erklärung, Pressemittteilung Diakonisches Werk Bayern e.V.
PM_Diakonie_fordert_einheitliche_Standards_fuer_Wohnungslosenhilfe.pdf |